Gründung

Gründung

* * *

Grün|dung ['grʏndʊŋ], die; -, -en:
das Gründen, Schaffen einer Einrichtung o. Ä.:
die Gründung einer Partei.
Syn.: Schaffung, Stiftung.
Zus.: Familiengründung, Parteigründung, Vereinsgründung.

* * *

Grụ̈n|dung 〈f. 20
1. Verbindung eines Bauwerkes mit dem tragfähigen Baugrund
2. Errichtung, Schaffung
● \Gründung eines Unternehmens, einer Familie, eines Vereins

* * *

Grụ̈n|dung, die; -, -en:
1. das Gründen (1); das Gegründetwerden; Neuschaffung:
die G. einer Familie, einer Partei, eines Staates;
die G. des Staates Israel.
2. (Bauw.) Grundbau (1).

* * *

Gründung,
 
1) Bauwesen: Konstruktion, durch die die Bauwerkslasten auf den Untergrund übertragen werden. Die Gründung wird nach den Lehren des Grundbaus so ausgebildet, dass das Bauwerk keinen Schaden durch zu große Setzungen und Bodenpressung, durch Grundbruch, Gleiten oder Kippen erleidet. Es ist besonders darauf zu achten, dass die Gründung bis in tragfähige und frostsichere Schichten (in Deutschland tiefer als 80 cm) reicht. Der Baugrund wird als tragfähig bezeichnet, wenn bei wirtschaftlich vertretbaren Abmessungen des Gründungskörpers die zulässigen Setzungen des Baugrundes nicht überschritten werden und eine ausreichende Sicherheit gegen Grundbruch besteht. Bei dynamisch beanspruchten Bauwerken, in Erdbeben- und Bergsenkungsgebieten sowie auf unsicheren Böden (Mooren, Halden u. a.) sind besondere Gründungen notwendig.
 
Befindet sich oberflächennah ein tragfähiger Untergrund, so wird in der Regel eine Flachgründung gewählt. Diese kann aus Streifenfundamenten (unter Wänden), aus Einzelfundamenten (z. B. unter Stützen) oder in Form von Flächengründung aus einer Platte (z. B. Grundwasserwanne) bestehen. - Tiefgründungen werden ausgeführt, wenn der tragfähige Untergrund erst in größerer Tiefe vorliegt. Hierbei werden die Kräfte außer durch die Sohlfläche auch an den Seitenflächen des Gründungskörpers in den Baugrund eingeleitet. Zu den wichtigsten Konstruktionen der Tiefgründung gehören Pfähle (meist aus Stahl oder Stahlbeton), Brunnen, Schlitzwände oder Senkkästen (Caissons, Druckluftgründung) bei sehr großen Kräften, z. B. Brückenpfeilern.
 
 2) Wirtschaft: Unternehmensgründung.
 

* * *

Grụ̈n|dung, die; -, -en: 1. das Gründen (1), Gegründetwerden; Neuschaffung: die G. einer Familie, einer Partei, eines Staates; wenige Jahre nur nach der glorreichen G. des Deutschen Reiches (Th. Mann, Krull 10); die G. des Staates Israel; Die G. der frühesten jüdischen Gemeinden im Gebiet des heutigen Deutschland (Fraenkel, Staat 141); -en von Fabriken und Warenagenturen (Maass, Gouffé 255). 2. (Bauw.) a) Grundbau (1): bei der G. des Gebäudes auf diesem Gelände waren spezielle Maßnahmen nötig; b) Grundbau (2): ein Teil der G. hat dem Druck nicht standgehalten.

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Gründung — Gründung …   Deutsch Wörterbuch

  • Gründung — (foundation; fondation; fondazione) umfaßt die Ausführung aller Bauarbeiten, um einem Bauwerke auf den natürlich gelagerten Schichten des Bauuntergrundes sicheren Stand zu geben. Man unterscheidet natürliche G., wenn das Bauwerk auf den… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Gründung [1] — Gründung (Fundierung, Fundation), die Herstellung des Fundaments eines Bauwerkes (s. Grundbau) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gründung [2] — Gründung, Errichtung einer wirtschaftlichen Unternehmung, insbes. einer neuen Aktiengesellschaft unter Feststellung des Gesellschaftsvertrags. Das Wort G. war vor 1884 der Sprache unsrer Gesetzgebung fremd. Diese bot keine genügende Handhabe zur… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gründung — (Fundierung, Fundation, Fundamentierung), die Konstruktion der Fundamente (s.d. und Gründungsmethoden) …   Lexikon der gesamten Technik

  • Gründung — Gründung, s. Grundbau …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Gründung — Das Wort Gründung (zu gründen) bezeichnet im Bauwesen ein Tragelement zur Einleitung von Lasten eines Bauwerks in den Untergrund, siehe Gründung (Bauwesen) im Rechtswesen das ins Leben Rufen eines Vereins, einer Gesellschaft oder einer… …   Deutsch Wikipedia

  • Gründung — Firmengründung, Geschäftsgründung, Unternehmensgründung, Unternehmungsgründung. I. Allgemein:1. Begriff: Errichtung eines arbeitsfähigen, erwerbswirtschaftlichen Betriebs. Erforderliche Maßnahmen: Planung (der Beschaffung, der Leistungserstellung …   Lexikon der Economics

  • Gründung — die Gründung, en (Mittelstufe) die Errichtung einer Gesellschaft oder eines Instituts Beispiel: Die Gründung der Organisation ist für die kommende Woche geplant. Kollokation: die Gründung eines Unternehmens …   Extremes Deutsch

  • Gründung — Grụ̈n·dung die; , en; 1 die ganz neue Schaffung von etwas: die Gründung einer neuen Partei || K : Gründungsfeier, Gründungsjahr, Gründungskapital, Gründungsmitglied, Gründungstag, Gründungsversammlung || K: Ortsgründung, Parteigründung,… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”